Immobilienmakler in Solln & Harlaching
Solln und Harlaching sind Münchens grüne Villenlagen: Jahrhundertwende-Bauten in gewachsenen Kolonien, große Grundstücke mit altem Baumbestand und die Isarhangkante als natürliche Grenze.
Villenkolonien an der Isarhangkante — mit strengen Auflagen.
Beide Viertel liegen noch im Stadtgebiet und damit im Münchner Steuer- und Schulsystem, bieten aber Grundstücksgrößen, die man sonst erst im Umland findet. Genau diese Kombination macht sie für Familien so gesucht — und den Markt so eng.
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Was hier auf den Markt kommt.
Villen der Jahrhundertwende
In der Villenkolonie Solln und rund um die Menterschwaige. Häufig ensemblegeschützt, mit entsprechenden Auflagen für Umbau und Ersatzneubau.
Einfamilienhäuser der 30er bis 60er Jahre
Der Hauptbestand. Große Grundstücke, energetisch meist überholt — für Käufer oft die Grundlage einer Kernsanierung.
Reihen- und Doppelhäuser
In den jüngeren Teilen beider Viertel, für Familien die zugänglichere Variante.
Eigentumswohnungen
Punktuell in Wohnanlagen mit viel Grün — gefragt bei Käufern, die sich verkleinern, aber im Viertel bleiben wollen.
Was Sie in Solln & Harlaching wissen sollten.
In beiden Vierteln gilt: Der Wert steckt im Grundstück und dem, was darauf zulässig ist. Ensembleschutz in der Villenkolonie Solln, Baumschutzverordnung und enge Bebauungspläne können ein Grundstück für Bauträger uninteressant machen — oder es umgekehrt deutlich aufwerten. Diese Prüfung steht bei uns vor jeder Preisnennung.
Familien mit Platzbedarf, Rückkehrer aus dem Umland, Kapitalanleger mit langem Zeithorizont und Bauträger bei Grundstücken mit Neubaupotenzial.
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Was Eigentümer in Solln & Harlaching fragen.
Manchmal, aber nicht regelmäßig. Bebauungsplan, Ensembleschutz und die Baumschutzverordnung setzen enge Grenzen. Ob eine Teilung zulässig ist, verändert den Wert erheblich — wir klären das mit dem Planungsreferat, bevor wir eine Zahl nennen.
Ein Grundstück am Hang mit Blick ins Isartal erzielt spürbar mehr als eines zwei Straßen weiter. Zugleich sind Hanglagen bauliche Sonderfälle: Erschließung, Statik und Baugrenzen sind aufwendiger. Beides gehört in eine belastbare Bewertung.
Das hängt davon ab, was baurechtlich möglich ist. Wo ein größerer Ersatzneubau zulässig ist, zahlen Bauträger regelmäßig mehr; wo nur Bestandsschutz besteht, ist die Familie der bessere Käufer. Wir prüfen beide Wege und legen sie Ihnen mit Zahlen vor.